Kann man allein den Geschmack eines Lebensmittels urheberrechtlich schützen? Der EuGH beantwortete diese am Dienstag mit „nein“. Anlass für die Entscheidung war eine Streitigkeit zwischen zwei niederländischen Streichkäseherstellern (13.11.2018, C-120/17 Levola Hengelo BV/ Smilde Foods BV).

Die Klägerin, Herstellerin des Markenartikels „Heks’nkaas“, klagte gegen die Hersteller des günstigeren Produkts „Witte Wievenkaas“, das vorwiegend über ALDI vertrieben wird. Die Klägerin sah in dem Produkt der Konkurrenz eine unberechtigte Vervielfältigung und verlangte den Vertrieb zu unterlassen sowie eine Schadensersatzzahlung. 2011 sicherte sich die Hersteller Levola Hengelo BV die Rechte an dem originalen Rezept.

Das niederländische erstinstanzliche Gericht wies die Klage zunächst ab. Das Berufungsgericht fragte sich, ob der Geschmack urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Diese Frage legte das Gericht schließlich dem EuGH zur Entscheidung vor. Der EuGH verglich den Geschmack mit anderen Wahrnehmungen und kam zu dem Ergebnis, dass der Geschmack nicht voll objektiviert werden kann wie es bei optischen oder akustischen Einwirkungen möglich ist. Der Geschmack ist subjektiv und wird von Menschen abhängig vom Alter und der Präferenzen unterschiedlich wahrgenommen. Er kann somit vom den Geschmack eines anderen Produktes nicht klar abgrenzt werden. Damit kann der Geschmack Werk im Sinne der Richtlinie 2001/19 darstellen und unterfällt demnach nicht dem Schutzbereich der Richtlinie. Jetzt muss das niederländische Gericht abschließend urteilen.

Ein Rezept unterfällt ebenfalls nicht dem Urheberrecht. Herstellungsverfahren oder Ideen als solche können nicht geschützt werden, sondern nur Werke. Rezepte können jedoch durchaus ein Geschäftsgeheimnis darstellen und dadurch Schutz genießen.

Der EuGH hat durch sein Urteil der Lebensmittelindustrie viel Arbeit erspart. Andernfalls hätten zahlreiche Lebensmittelkonzerne den Geschmack ihrer Produkte urheberrechtlich schützen lassen müssen. Markteinführungen neuer Produkte werden zudem nicht noch weiter verkompliziert.