Die Bundesregierung plant ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, das missbräuchliche Abmahnungen verhindern soll. Das Gesetz geht auf die Bundesjustizministerin Katarina Barley zurück. Die Bundesregierung wurde vom Deutschen Bundestag aufgefordert ein solches Gesetz zu entwickeln.
Damit soll eine Abmahnwelle verhindert werden, die nach Inkrafttreten der DSGVO im Mai vorhergesagt wurde, aber in dem Maße nicht eingetreten ist.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Abmahnungen nicht mehr dazu ausgenutzt werden, Vertragsstrafen zu erzielen. Sie sollen vielmehr nur noch dazu dienen den Verbraucherschutz durchzusetzen und einen neutralen Wettbewerb ermöglichen. Dazu sollen die Voraussetzungen erhöht werden die Ansprüche geltend zu machen. Den Abmahnern sollen gezielt finanzielle Anreize genommen werden und die Gegner sollen einfacher eventuelle Gegenansprüche geltend machen können.
Verstöße, die nur unerheblich sind, sollen nicht mehr zu Vertragsstrafen führen. Diese sollen auch nur noch maximal 1000 € betragen. Damit verringert sich auch der Anreiz für Anwälte Verstöße abzumahnen und die Wirtschaft spart erhebliche Summe ein. Zu den erhöhten Anforderungen zählt es auch, dass Verbände zukünftig nur noch klagebefugt sein sollen, wenn sie eine spezielle Eintragung haben und mindestens 50 Unternehmen derselben Branche vertreten.
Wenn die Voraussetzungen an eine Abmahnung nicht erfüllt werden, soll ein Aufwendungsanspruch schließlich ganz entfallen. Für die Umsetzung wird eine Änderung zahlreicher Gesetze nötig. Denn das UWG in seiner jetzigen Fassung verhindert Abmahnung bisher nicht ausreichend. Ob das Gesetz nach Verabschiedung tatsächlich hilft Abmahnungen einzudämmen, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch ein Schritt in die richtige Richtung und bringt den Internetnutzern die Vergewisserung nicht wegen jeden noch so geringen Verstoßes gegen die DSGVO abgemahnt werden zu können.