Nach dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss das Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nachprüfen, ob die vierfingrige  Form des Schokoladenriegels Kit Kat auch in Zukunft eine eigene EU-weite Marke sein kann (25.7.2018, C-84/17).

Damit die Marke unionsweit eingetragen werden kann, muss der Markeninhaber für jeden Mitgliedsstaat beweisen, dass die Marke dort Unterscheidungskraft durch Benutzung besitzt. Dann wird der Marke EU-weit Markenschutz zugesichert. Daneben können jedoch weiterhin nationale Marken stehen.

2006 wurde das Produkt Kitkat 4 Finger, ein Schokoladenriegel bestehend aus vier parallelen, miteinander verbundenen Riegeln, als unionsweite Marke eingetragen. Dagegen klagte der Mitbewerber Mondelez vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG). Sie führten eine mangelnde Unterscheidungskraft der Marke an, da die Form nicht in allen entscheidenden Mitgliedsstaaten als Marke erkannt wird. Hersteller Nestléfocht das Urteil an, das der EuGH nun bestätigt.

Das Gericht entschied, dass die Hersteller unionsweit darlegen müssen, dass das jeweilige Produkt im Mitgliedsstaat als Marke wiedererkannt wird. Ein Bekanntheitsgrad in einem großen Teil der EU wie hier in Deutschland, Frankreich und Spanien reiche gerade nicht. Jedoch muss die Unterscheidungskraft im jeweiligen Mitgliedsstaat nicht mit verschiedenen Beweismitteln dargelegt werden.

Das zuständige Amt EUIPO hat diese Unterscheidungskraft in einigen Ländern wie Portugal und Irland nicht geprüft und muss nun erneut den Markenschutz ermitteln. Mondelez hat ein besonderes Interesse an dem Ausgang der Prüfung. Ihr Schokoladenriegel Kvikk Lunsj hat dieselbe Form und darf vorerst in der EU in der Form weiter verkauft werden.