Amazon darf keine originalen Bilder verwenden, wenn der Rechteinhaber dem nicht zugestimmt hat, entschied das Landgericht Berlin. In dem Fall nutzte Amazon Fotos des Herstellers, um Sportartikel der Marke Ortlieb zu vertreiben. Ortlieb selbst vertrieb nicht über Amazon, sondern nutzt andere Vertriebswege. Amazon legte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung ein. Das Unternehmen zog die Berufung nach der Verhandlung am Mittwoch jedoch zurück. Das Kammergericht als zuständiges Gericht ließ erkennen, dass es sich der Ansicht des Landgerichts anschließen würde. Das Landgericht verurteilte Amazon wegen der Urheberrechtsverletzung zu einer Unterlassung der Verwendung, Auskunft sowie Schadensersatz.

Aus dem Urteil lässt sich ableiten, dass immer eine Urheberrechtsverletzung droht, wenn Fotos verwendet werden, wenn der Rechteinhaber seine Zustimmung nicht erteilt hat.