Ab heute kann die Musterfeststellungsklage eingelegt werden. Klagebefugt sind Verbraucherverbände und Verbraucherzentralen mit mehr als 350 Mitgliedern. Zuständig ist in Nordrhein-Westfalen allein das Oberlandesgericht Hamm.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC kündigten bereits an von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um die Interessen der Diesel-Geschädigten gegen die VW AG durchzusetzen. Andernfalls könnte die Verjährung der Ansprüche Ende diesen Jahres einsetzen.

Der Verbraucherverband könnte dann für die Verbraucher feststellen lassen, dass die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage vorliegen. Die Verbraucher müssten in einem zweiten Schritt die Ansprüche selbst gegen das Unternehmen einklagen. Das Gericht wäre in dem Fall jedoch an die Feststellungen der Musterfeststellungsklage gebunden.

Ein Verbraucher, der sich der Musterfeststellungsklage anschließt, kann jedoch unabhängig von dessen Ausgang sein Recht alleine nicht mehr durchsetzen. Dies bestimmt § 610 Abs. 3 ZPO.