Yelp muss Bewertungsverfahren ändern

Auf dem Internetportal Yelp können Nutzer Geschäfte, Restaurants oder beispielsweise auch Ärzte bewerten und ihnen bis zu fünf Sterne geben. Eine Betreiberin dreier Fitnessstudios im Raum München wehrte sich nun gegen das Bewertungsverfahren, da ihre Studios auf Yelp deswegen nur zwei bis drei Sterne in der Gesamtbewertung erhielten (OLG München, 13.11.2018 – 18 U 1280/16). […]