Kein Auskunftsanspruch bei Facebook-Messenger
Der Facebook-Messenger sei kein soziales Netzwerk, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Somit steht der Antragstellerin kein Auskunftsanspruch gegen den Dienst zu (OLG Frankfurt 6.9.2018 – 15 W 27/18). Die Freunde und Familienangehörigen der Antragstellerin erhielten über den Facebook-Messenger herabwürdigende Nachrichten über die Antragstellerin. Die Antragstellerin begehrte deswegen die Herausgabe der Namen, hinterlegten Daten sowie IP- und […]