Heute stimmte der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments bei einer geheimen Abstimmung für eine Urheberrechtsrichtlinie, die auf Günther Oettinger, den früheren Kommissar für Digitales zurückgeht. Die Richtlinie, die nur eine knappe Mehrheit erhielt, umfasst unter anderem einen Uploadfilter für soziale Netzwerke und ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Konkret bedeutet dies, dass Suchmaschinen bei einer Suche keine Überschriften oder Anreißer sog. Snippets ohne Einwilligung mehr anzeigen dürfen. Die Verlage befürworten dies wegen der Möglichkeit einer besseren Bezahlung ihrer Tätigkeit und fordern einen ähnlichen Schutz wie für die Musik- und Filmindustrie. Für kleinere Verlage bedeutet dies jedoch, dass sie weniger Besucher über Suchmaschinen erreichen und damit weniger Klicks erhalten.

Der Gesetzesvorschlag sieht ebenfalls vor, dass Plattformen vor einem Upload die Dateien auf mögliche Urheberrechtsverstöße prüfen müssen, sog. Uploadfilter. Fraglich ist jedoch, wie gut ein solcher Mechanismus filtern würde. Fotos, Videos oder andere Dateien, die Zitate oder Parodien enthalten, die gerade urheberrechtlich erlaubt sind, könnten von den Filtern gesperrt werden. Dies würde somit Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte zukünftig verbreitet werden.

Die Uploadfilter sollen die Internetriesen Facebook und Co. erreichen, würden kleine Unternehmen jedoch auch massiv belasten. Die Anforderungen an solche Filter wären sehr hoch und könnten von kleineren Unternehmen nicht selbst programmiert werden. Dies könnte Wettbewerb verhindern.

Zudem soll sich die Haftung ändern. Nach dem Gesetzesentwurf sollen die Plattformen für rechtswidrige Inhalte haften. Aktuell haften die Nutzer. Die Plattformen können erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf den Verstoß hingewiesen wurden.

Im Juli wird entschieden, ob das Europäische Parlament Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten aufnehmen soll.