Im Rechtsstreit um die Veröffentlichung wörtlicher Zitate des ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl entschied das Oberlandesgericht Köln, dass der Witwe und Erbin Maike Kohl-Richter keine Entschädigung in Geld zusteht (29.5.2018- 15 U 65/17).

Der Ghostwriter Heribert Schwan veröffentlichte in seinem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ Zitate von Helmut Kohl ohne dessen Einverständnis. Kohl und Schwan vereinbarten jedoch, dass Kohl alleine über eine Veröffentlichung entscheiden kann. Darüber setzte sich Schwan eigenmächtig hinweg. Helmut Kohl erstritt deswegen vor dem Landgericht Köln eine Entschädigung wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts in Höhe von einer Million Euro. Er verstarb jedoch während des Berufungsverfahrens im Alter von 87 Jahren.

Das Oberlandesgericht entschied jetzt, dass diese Entschädigung nicht vererblich sei und somit Maike Kohl-Richter nicht zusteht. Der Grund für eine Entschädigung ist es dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen. Eine solche Genugtuung kann allerdings nur bei Lebenden eintreten. Dies gilt auch, wenn der Geschädigte während des Berufungsverfahrens verstirbt.
Das Urteil des Landgerichts wurde ansonsten bestätigt. Heribert Schwan darf weiterhin die entsprechenden Textstellen nicht veröffentlichen. Der Co-Autor und der Verlag dürfen die Zitate nicht weiter verbreiten. Sie trifft diesbezüglich eine Unterlassungsverpflichtung.