Inkassoschreiben nicht wettbewerbswidrig

Schreiben von Inkassounternehmen lösen bei Verbrauchern Druck aus, befand der BGH. Jedoch nicht so sehr, dass solche Schreiben eine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 S. 1 UWG darstellen würden (BGH, 22.3.2018 – I ZR 25/17). Im vorliegenden Fall klagte die Verbraucherzentrale Bayern, eine gemeinnützige Organisation, auf Unterlassen gegen ein Inkassounternehmen. […]