Fristen gelten auch für Professoren

Eine Hochschullehrerin lieh in der Bibliothek Bücher aus und überschritt die Ausleihfrist um mehr als einen Monat. Dafür fallen in der Regel Gebühren seitens der Hochschule an. In dem vorliegenden Fall war es so, dass die Professorin mit 50 Büchern in Verzug war. Die Gebühren dafür beliefen sich somit auf insgesamt 2.250 €. Die Gebühren […]