Weiterhin Markenschutz für „Ballermann“

Ein Diskothekenbetreiber veranstaltete eine Party unter dem Namen „Ballermann“ und wurde anschließend von den Markeninhabern verklagt. Ein Ehepaar ließ sich vor etwa 20 Jahren den Begriff eintragen und damit markenrechtlich schützen. Seitdem ist der Begriff „Ballermann“ eine eingetragene Marke. Die rund 700 D-Mark, die das Ehepaar für die Markeneintragung zahlte, haben sich mittlerweile rentiert. Sie […]