Kündigung anhand von Videoüberwachung

Der Arbeitgeber kann die Kündigung seiner Mitarbeiterin durch das Vorlegen von Videoaufnahmen rechtfertigen, auch wenn die Aufnahmen ein halbes Jahr alt sind. Aus dem Zeitablauf lässt sich nicht allein ein Beweisverwertungsverbot für die Aufnahmen ableiten, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Woche (BAG, 23.8.2018 – 2 AZR 133/18). In dem Fall registrierte die Arbeitnehmerin in einem Zeitschriften- […]