Unzulässige Bierwerbung
Ein Bier darf künftig nicht mehr als bekömmlich beworben werden. Dies entschied vergangene Woche der Bundesgerichtshof (BGH 17.5.18 – I ZR 252/16) und wies damit die vom OLG Stuttgart zugelassene Revision zurück. Eine Brauerei aus dem Allgäu verwendet seit 1930 „Wohl bekomms!“ als Werbeslogan und deklarierte im Internet Biere mit 5,1 %, 2,9 % sowie […]